Kontaktangaben
Als Gesundheitsfachpersonen werden Sie mit dem Coronavirus konfrontiert, wenn Sie Ihre Patientinnen und Patienten oder Klientinnen und Klienten untersuchen, pflegen oder beraten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umgang mit der Krankheit.
- Empfehlung für die Covid-19-Impfung
- Fachinformationen zur Covid-19-Testung
- Dokumente
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Empfehlung für die Covid-19-Impfung
In der Bevölkerung ist durch bisherige Impfungen und/oder Infektionen eine hohe Immunität gegen SARS-CoV-2 vorhanden. Für Personen ohne Risikofaktoren besteht nur ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung.
Die Covid-19-Impfung bietet weiterhin einen guten Schutz vor schweren Verläufen der Erkrankung, schützt jedoch in der aktuellen Lage nur wenig vor der Infektion per se, vor einer Übertragung und vor milden Symptomen einer Covid-19-Erkrankung.
BAG und EKIF empfehlen besonders gefährdeten Personen (BGP) ab 16 Jahren im Herbst/Winter eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 für einen bestmöglichen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen in der Winter-Saison. Die Impfung soll idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember erfolgen.
Schwangeren Frauen wird im Herbst/Winter eine Impfung gegen Covid-19 dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch indiziert erachtet.
Den anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen. Abweichende Impfempfehlungen gelten für Personen mit schwerer Immundefizienz.
Die Impfung wird präferenziell mit einem an die XBB.1.5-Variante angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff empfohlen, sofern diese zugelassen und verfügbar sind. Diese Impfstoffe, wie auch die bivalenten mRNA-Impfstoffe (an die Varianten BA.1 oder BA.4/5 angepasst), der ursprüngliche Comirnaty® Impfstoff (für Kinder und Erwachsene) sowie der ursprüngliche Protein-Impfstoff Nuvaxovid®, sind grundsätzlich geeignet und empfohlen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern.
Die Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis frühestens sechs Monaten nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder einer bekannten SARS-CoV-2-Infektion.
Medizinische Fachpersonen sollen beobachtete unerwünschte Impferscheinungen oder deren Verdachtsfälle über das Online-Tool ElViS bei Swissmedic melden. Für schwerwiegende und/oder bislang unbekannte unerwünschte Impferscheinungen besteht eine Meldepflicht.
Fachinformationen zur Covid-19-Testung
Aufhebung der Testkostenübernahme
Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Analysen auf SARS-CoV-2.
Informationen zur Aufhebung der gesetzlichen Grundlage der Testkostenübernahme finden Sie hier:
FAQ für Kantone und Fachpersonen: Aufhebung der gesetzlichen Grundlage zur Kostenübernahme von Tests (PDF, 138 kB, 30.12.2022)
Relevanz von Tests
Weiterhin von Relevanz können Tests insbesondere in folgenden Situationen sein:
- Individualmedizinische Gesundheit: Bei Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf kann ein Test aufgrund medizinisch-therapeutischer Konsequenzen für die getestete Person selbst sinnvoll sein. Dies ist dann der Fall, wenn als therapeutische Konsequenz eines Tests ein Entscheid über eine antivirale Therapie gegen Covid-19 erfolgt. Die Kriterien und das Vorgehen sind in einem aufgeführt. Der Entscheid liegt bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt. Weitere Informationen dazu finden Sie unterTherapien für Covid-19 Patientinnen und Patienten.
- Öffentliche Gesundheit: Tests können im Sinne einer kantonalen Teststrategie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eine Rolle spielen oder beispielsweise durch den Kanton bei Ausbruchsuntersuchungen angeordnet werden. Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen.
- Arbeits- und Betriebsmedizin: Es ist ebenfalls möglich, dass in bestimmten Arbeitskontexten Tests auf SARS-CoV-2 eine Relevanz haben (z. B. Spitalhygiene, Personal in kritischer Infrastruktur). Dies ist Aufgabe der Arbeitgebenden bzw. beispielsweise in Spitälern die der Spitalhygiene-Verantwortlichen. Die Zuständigkeit liegt bei den Arbeitgebenden.
Durchführung von Probeentnahmen und Antigen-Schnelltests ausserhalb von Laboratorien
Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 und Probenentnahmen für molekularbiologische Untersuchungen dürfen ausserhalb von Laboratorien weiterhin in Arztpraxen, Apotheken, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und sozialmedizinischen Institutionen sowie in Testzentren, die vom Kanton oder in dessen Auftrag betrieben werden, durchgeführt werden, sofern diese vom Kanton dazu ermächtigt sind. Die Probenentnahmen müssen unter der Verantwortung einer Laborleiterin/eines Laborleiters, einer Ärztin/eines Arztes oder einer Apothekerin/eines Apothekers durch spezifisch geschulte Personen durchgeführt werden. Generell sind die Vorgaben nach Covid-19 Verordnung 3 einzuhalten. Nach Ablauf der Gültigkeit der Covid-19 Verordnung 3 am 30.06.2024 ist die Verwendung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Fachanwendung ausserhalb von Laboratorien nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie den FAQ für Kantone und Fachpersonen zum Entscheid des Parlaments bezüglich der Aufhebung der gesetzlichen Grundlage zur Kostenübernahme von Tests auf SARS-CoV-2 ab dem 1. Januar 2023.
Der Selbsttest ist ein Antigen-Schnelltest, der einfach zu handhaben ist (z.B. nasaler Abstrich) und kann durch einen Laien selber durchgeführt werden. Testung und Ablesen des Testresultats erfolgt ohne Beteiligung von Fachpersonen zu Hause.
Vorsicht: Selbsttests haben weniger verlässliche Resultate als PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests. Es kann sein, dass Sie trotz eines negativen Resultats mit dem Coronavirus infiziert sind und das Virus weitergeben. Sie können sich zudem weiterhin an den Grundprinzipien auf der Seite So schützen wir uns orientieren.
Meldungen und Vergütung
Meldung
Negative und positive Ergebnisse von Einzel-PCR-Tests sind immer meldepflichtig. Bei gepoolten PCR-Tests erfolgt keine Meldung.
Vergütung
Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Analysen auf SARS-CoV-2. Informationen zur Kostenübernahme der Analysen auf SARS-CoV-2 bis zum 31. Dezember 2022 finden Sie auf der Seite Kostenübernahme für ambulante und stationäre Leistungen.
Listung der SARS-CoV-2 Antigen Schnelltests
Folgend listet das BAG Tests, welche die Kriterien erfüllen und ausserhalb von Laboratorien genutzt werden dürfen:
Antragstellung zur Listung von SARS-CoV-2-Schnelltests
Fachanwendung
Das BAG nimmt keine Anträge für die Liste der SARS-CoV-2 Schnelltests für die Fachanwendung mehr entgegen. In der Schweiz werden SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests der europäischen Liste (HSC common list) anerkannt.Diese Tests für die Fachanwendung haben mittels unabhängiger Validierung den Nachweis erbracht, dass die Anforderungen und Leistungsparameter gemäss den EU-Mindestkriterien erfüllt sind.
Eigenanwendung (Selbsttests)
Zur Aufnahme in die Liste der Antigen-Schnelltests für die Eigenanwendung (Selbsttests) kann für CE-zertifizierten Selbsttests ein Antrag für eine Prüfung der Konformität und Listung ans BAG gestellt werden.
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- Dokumente
Dokumente
Covid-19-Impfung
Covid-19-Impfstrategie BAG EKIF (PDF, 755 kB, 29.11.2022)
Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung (PDF, 222 kB, 02.10.2023)
Empfehlung für die Covid-19-Impfung bei Kleinkindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren (PDF, 195 kB, 29.11.2023)
Richtlinien und Empfehlungen zur Covid-19-Impfung (PDF, 1 MB, 04.10.2023)
Factsheet zur Covid-19-Impfung (PDF, 191 kB, 28.11.2023)
Checkliste zur Covid-19-Impfung (PDF, 191 kB, 28.11.2023)
Merkblatt: Informationen zur Covid-19-Impfung (PDF, 455 kB, 02.10.2023)
Information: Covid-19-Impfung für Schwangere (PDF, 193 kB, 13.11.2023)
also available in English
Faktenblatt Finanzierung der Covid-19-Impfungen (PDF, 79 kB, 01.01.2024)
Weisung des BAG an die Kantone: Zugang zur Covid-19-Impfung für Personen aus dem Ausland (PDF, 34 kB, 19.12.2022)
Covid-19-Testung
Bestellformular Testungsmaterial (PDF, 877 kB, 16.09.2021)
SARS-CoV-2-Schnelltests für die Fachanwendung (PDF, 270 kB, 31.08.2021)
Faktenblatt: Coronavirus – Kostenübernahme der Analyse und der damit verbundenen Leistungen (ab 1.1.2023) (PDF, 239 kB, 13.12.2023)
Pandemietarif Coronavirus ab 1. Dezember 2023 (XLSX, 56 kB, 30.11.2023)
Swissmedic – Ausnahmebewilligungen SARS-CoV-2 Selbsttests (PDF, 153 kB, 14.05.2021)
Einsatz SARS-CoV-2-Schnelltests (PDF, 25 kB, 29.03.2021)
Diverse Dokumente
Kategorien besonders gefährdeter Personen (PDF, 379 kB, 26.10.2023)
Krankheitslast Covid-19 (PDF, 530 kB, 25.07.2022)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gesundheitsfachpersonen.
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Weiterführende Themen
Koordination der Versorgung mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln
Die Covid-19-Verordnung 3 enthält verschiedene Massnahmen zur Regelung der Versorgung mit wichtigen Covid-19-Arzneimitteln in der Schweiz.
Forschungsprojekte und Literaturrecherchen zu Covid-19
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Covid-19 Forschungsprojekten.
Post-Covid-19-Erkrankung
Wir setzen uns gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren dafür ein, dass Betroffene einer Post-Covid-19-Erkrankung eine angemessene Behandlung und Betreuung erhalten und dass zur Thematik geforscht wird.
Covid-19 + : Endemiestrategie
Die «Endemiestrategie Covid-19 +» verfolgt das Ziel, die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung durch SARS-CoV-2 und andere respiratorische Viren zu reduzieren. Dies trägt auch dazu bei, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Letzte Änderung03.06.2024
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
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Tel. +41 58 463 87 06
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